Der Reifen ist ein wichtiger Bestandteil der Fahrsicherheit, denn er hat die Aufgabe, sicher auf der Straße zu haften, sowie alle auf ihn einwirkenden Kräfte aufzunehmen und weiterzuleiten. Außerdem tragen die Räder erheblich für den Fahrkomfort des Fahrzeuges bei.
Um die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort zu erhalten, empfehlen wir Sommerreifen bei einer Profiltiefe von 3 mm und Winterreifen bei 4 mm auszuwechseln. Spätestens ist der Austausch jedoch bei einem Profil von 1,6 mm gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebend ist aber auch das Alter der Reifen. Auch wenn die Profiltiefgrenze noch nicht erreicht ist, sollten Reifen spätestens nach 10 Jahren erneuert werden.
Wie jedes Jahr bieten wir in unserer Werkstatt einen umfangreichen Reifenservice an.
Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung
Bestellung neuer Sommerreifen
Einlagerung der Winterreifen
Reifenmontage und Wuchten
An folgenden Samstagen bieten wir unseren „RÄDERTAG“ an:
• 27.03.2021
• 10.04.2021
• 17.04.2021
• 24.04.2021
(weitere Samstage werden je nach Bedarf angeboten)
Sie können sich gerne an einem dieser Tage einen Termin zum Räderwechsel bei uns reservieren lassen. Selbstverständlich können Sie auch unter der Wochen einen Termin buchen.
In der Regel müssen beim Auto zweimal im Jahr die Räder gewechselt werden. Unter einem Räderwechsel versteht man das Demontieren und Montieren des kompletten Rades, d. h. Reifen mit Felge.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Reifen noch fahrtauglich sind? Wir prüfen Ihre Reifen auf Profiltiefe, Alter und Beschädigungen.
Sollten Ihre alten Reifen ausgedient haben, so beraten wir Sie gerne beim Kauf neuer Reifen und übernehmen die Bestellung. Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Reifenlieferanten zusammen und können Ihnen somit das beste Angebot raussuchen.
Wir montieren bzw. demontieren Ihre Reifen und wuchten sie aus.Beim Auswuchten der Reifen werden Unwuchten behoben und die Reifen wieder in Balance gebracht. Das Auswuchten steigert die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort und erhöht die Laufleistung der Reifen.
Unwuchten können durch Abnutzung oder falsche Lagerung der Reifen entstehen. Sie führen zu unkontrollierten Lenkbewegungen und einen ungleichmäßigen und somit schnelleren Reifenabrieb. Der Fahrkomfort sinkt, denn auch die Stoßdämpfer werden zusätzlich belastet.
Gerne lagern wir Ihre Reifen fachmännisch für Sie ein. Dabei prüfen wir Ihre Reifen auf Beschädigungen und kontrollieren Ihre Profiltiefe. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Ausdruck und wissen somit Bescheid, wann Sie neue Reifen benötigen.
Felgen
Sie möchten sich neue Felgen zulegen? Unsere Lieferanten bieten ein großes Repertoire an verschiedensten Alufelgen an. Wir beraten Sie gernen beim Kauf und suchen Ihnen das beste Angebot heraus.
Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise (bis 30.9.2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, d. h. Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.
Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das „Alpine“-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.
Bußgeld und Punkt: Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen verboten
Was bleibt, ist die Regelung zur bestehenden situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Anders ausgedrückt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen verboten. Sonst drohen Bußgeld (60 bzw. 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs), ein Punkt in Flensburg und empfindliche Auswirkungen auf Kasko und Haftpflicht, wenn ein Unfall passiert.
Neu ist die Regelung, dass künftig auch der Halter bestraft wird, wenn er zulässt oder gar anordnet, dass sein Fahrzeug bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte“ ohne Winterreifen bewegt wird. Das betrifft insbesondere Autovermieter. Für Halter und Fahrer ergeben sich folgende Strafen:
Fahrer: Der einfache Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird wie bisher mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister bestraft. Bei stärkeren Behinderungen steigt die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt.
Halter: Der Halter eines Fahrzeugs muss bei Verstoß mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.